Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

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Das OLG Düsseldorf hat soeben die ab dem 1.1.2026 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben.

- Redaktionsmeldungen

Scheinvaterschaften, Verwandten-Ehen, Examen, Inobhutnahme, ökonomische Gewalt

Wir sammeln für Sie Links zu familienrechtlichen Themen. Diesen Monat u.a. zu: Scheinvaterschaften, Verwandten-Ehen, Examen, Inobhutnahme, ökonomische häusliche Gewalt.

Bundessozialgericht, Beschluss v. 27.11.2025 – B 5 R 9/24 R

Das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten wird – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

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Beitrag von Gudrun Lies-Benachib in Heft 23

Der BGH befasst sich derzeit mit dem Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell. Der Artikel beantwortet die Frage: Sollen Familiengerichte Unterhaltsverfahren liegenlassen oder bearbeiten?

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Anmerkung von Mallory Völker in Heft 23 - FAO-Selbststudium

In welchen Konstellationen darf ein Umgangsverfahren ohne konkrete Umgangsregelung oder Umgangsausschluss beendet werden? Das BVerfG hat erstmals verfassungsrechtliche Leitplanken gezogen.

- Redaktionsmeldungen

Der Beitrag untersucht die rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang von Selbstbestimmungsgesetz und Betreuungsrecht ergeben.

- Redaktionsmeldungen

Der Beitrag zeigt die möglicherweise unbeabsichtigten Folgen der Entscheidung des BGH v. 23.4.2021 und die Folgen weiterer Beschlüsse des BGH zu elterlichen Vertretungsbefugnissen auf.

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Zusammenstellung zum Download

Die wichtigsten Abhandlungen seit 2017: Laden Sie sich eine Liste der FamRZ-Beiträge zum Unterhaltsrecht herunter.

EuGH, Urteil v. 25.11.2025 – Rs. C-713/23

Gerichtshof der Europäischen Union: EU-Staaten müssen im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Unionsbürger anerkennen und dürfen sie nicht ausschließen.

Bundesregierung will Europarats-Übereinkommen unterzeichnen

Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern sowie die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anzuerkennen.