Bundesregierung will Europarats-Übereinkommen unterzeichnen
Die Bundesregierung hat am 19.11.2025 beschlossen, das neue Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Das Abkommen ist auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Es soll am 26.1.2026 unterzeichnet werden.
Volltext: Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs (SEV Nr. 226)
Was regelt die Konvention?
- Schutz vor Angriffen und Einschüchterung: Die Vertragsstaaten müssen wirksame Maßnahmen gegen körperliche Angriffe, Drohungen, Belästigungen und unzulässige Eingriffe im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit ergreifen.
- Selbstverwaltung & Vertraulichkeit: Das Übereinkommen stärkt die anwaltliche Selbstverwaltung und schützt die Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses.
- Strafverfolgung bei Übergriffen: Liegt eine Straftat vor, sind effektive Ermittlungen vorgeschrieben.
Deutscher Umsetzungsbedarf
Viele Vorgaben sind im deutschen Recht bereits angelegt. Punktuelle Anpassungen zeichnen sich insbesondere in der Strafprozessordnung ab, etwa für verbesserte Schutzstandards bei Durchsuchungen in Kanzleien.
Das Übereinkommen wurde am 12. März vom Ministerkomitee des Europarats zur Zeichnung aufgelegt und steht auch Nichtmitgliedsstaaten offen. Es tritt in Kraft, sobald acht Staaten – darunter mindestens sechs Europaratsmitglieder – ratifiziert haben. Nach Unterzeichnung und Ratifikation überwachen eine Sachverständigengruppe und ein Ausschuss der Vertragsparteien die Umsetzung.