FamRZ Zeitschrifte auf einem Schreibtisch

FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

Die juristische Fachzeitschrift FamRZ veröffentlicht im nunmehr 69. Jahrgang alle relevanten fachspezifischen Informationen für Praktiker und Wissenschaftler aus dem Familienrecht - übersichtlich angeordnet, problemorientiert konzipiert und sorgfältig aufbereitet. Schriftleitung und Herausgeberschaft der Zeitschrift liegen in den Händen der namhaftesten Familienrechtlerinnen und Familienrechtler Deutschlands aus Wissenschaft und Praxis; erfahrenen Persönlichkeiten, die die Entwicklung des Rechtsgebiets nachhaltig beeinflussen und prägen – und vierzehntäglich jedes neue Heft persönlich mitgestalten.

Auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung

Die FamRZ veröffentlicht pro Jahr mehr als 1200 Gerichtsentscheidungen aus dem gesamten Familienrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Besondere Berücksichtigung finden hierbei

  • Eherecht
  • Familienvermögensrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Verfahrensrecht
  • Kostenrecht
  • Erbrecht
  • Betreuungsrecht
  • Vormundschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Ausländerrecht
  • Strafrecht
  • Recht der Ausbildungsförderung.

Entscheidungen druckt die Zeitschrift stets im Originaltext ab, regelmäßig mit weiterführenden Anmerkungen von Familienrechtlern versehen. Darüber hinaus informiert Sie die FamRZ aktuell über neue Gesetze und Gesetzgebungsprojekte.

Neben Abhandlungen zu Themen aus allen vorgenannten Bereichen erscheinen in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht zahlreiche für die Praxis wichtige Arbeitshilfen und Dokumente, z.B.

  • Hinweise zur Gesetzgebung
  • familienrechtliche Tabellen und Leitlinien
  • Rechenhilfen zum Versorgungsausgleich, zur Rentenversicherung, zu Unterhalt und Zugewinnausgleich
  • Preisindizes für die Lebenshaltung
  • Tagungsberichte.

Außerdem finden Sie Buchbesprechungen und Hinweise auf Veröffentlichungen in einschlägigen in- und ausländischen juristischen Fachzeitschriften (Literaturhinweise). Aktuelle Meldungen, Arbeitshilfen und Downloads stellt die FamRZ für alle Interessierten auch online kostenlos zur Verfügung. Bleiben Sie mit famrz.de immer up to date – z.B. indem Sie unseren Newsletter abonnieren!

Tradition trifft Fortschrittsdenken

Die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht existiert seit der Gründung durch Friedrich Wilhelm Bosch im Jahr 1954. Bei der FamRZ hat es Tradition, mit der Zeit zu gehen: Die 2017 komplett überarbeitete Website bietet allen im Familienrecht Tätigen eine Plattform, um sich zu informieren und über aktuelle Entwicklungen innerhalb des Rechtsgebiets auf dem Laufenden zu bleiben. Alle Ausgaben der Zeitschrift erhalten Sie mittlerweile auch online in der verlagseigenen Rechtsdatenbank FamRZ-digital. Verknüpft ist das digitale Angebot mit Möglichkeiten zur virtuellen Fortbildung, z.B. mittels Selbststudium oder durch unsere Onlineseminare mit bekannten Referentinnen und Referenten

Abonnenten von FamRZ-digital erhalten übrigens einen Teil der FamRZ-Fortbildungsangebote für Fachanwälte für Familienrecht kostenlos!

Geschichte der FamRZ

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand das Familienrecht vor großen Herausforderungen. Friedrich Wilhelm Bosch, damals Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, sah es als seine Berufung, an der Neugestaltung des Rechtsgebiets mitzuwirken. Er vermisste jedoch, so seine Worte, unter den juristischen Zeitschriften ein

Zentralorgan für alle privat- und öffentlichrechtlichen Gebiete, die sich mit den Sozialgebilden Ehe und Familie beschäftigen.

So kam es, dass er 1954 die FamRZ – damals noch unter dem Namen „Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht“ – ins Leben rief. Sie erscheint seither im Bielefelder Verlag Ernst und Werner Gieseking.

Bosch hatte sechs Mitstreiter gefunden, die mit ihm als Herausgeber fungierten, u.a. seinen akademischen Lehrer Hans Dölle, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Aber auch junge Juristen wirkten am Aufbau der Zeitschrift mit, z.B. der damalige Landgerichtsrat Hans Brox und der Rechtsanwalt Walther Habscheid, die später renommierte Hochschullehrer – Brox sogar Richter am Bundesverfassungsgericht – wurden, sowie Persönlichkeiten wie Staatsanwalt W. Becker aus Bielefeld, der Richter am Bundesgerichtshof Karl E. Meyer sowie der Oberlandesgerichtsrat Dr. Julius Schwoerer.

Bestredigiertes juristisches Fachblatt

Abonnentenzahlen und Renommee der Zeitschrift wuchsen ab Gründung stetig: Prominente Familienrechtler vertrauten der FamRZ ihre Abhandlungen an, die gerichtlichen Entscheidungen wurden zunehmend nach FamRZ zitiert, die Entscheidungsanmerkungen erfuhren weite Beachtung – vom Jugendamt bis zum Richter des Bundesgerichtshofs. Dank der Genauigkeit und Kommentierfreudigkeit des Schriftleiters galt die FamRZ in weiten Kreisen als bestredigiertes juristisches Fachblatt. Ein Ruf, den sich die Zeitschrift bis heute bewahrt hat.

Die FamRZ ist nicht nur ein Ort der Diskussion aktueller Fragen und eine Hilfe für den Praktiker, sondern auch eine wertvolle Quelle, die über den Wandel des Familienrechts in Deutschland Zeugnis ablegt. Dies wird sehr schön anhand der folgenden Grafik deutlich. Sie basiert auf Untersuchungen von Kevin Göldner und Prof. Dr. Anne Sanders zur Entwicklung der Themen und des Diskussionsprozesses in der Zeitschrift (weitere Infos zum Projekt finden Sie in diesem Artikel):

Die FamRZ heute

Der Kreis der Herausgeber der FamRZ erweiterte sich im Laufe der Zeit. Heute sind es insgesamt 30 Persönlichkeiten des Rechtslebens, die sich zur FamRZ bekennen und an ihrer Gestaltung mitwirken. Schriftleiter sind neben Prof. Dr. Dr.h.c. Dieter Schwab, der 1976 als erster weiterer Schriftleiter neben Bosch zur FamRZ kam, Prof. Dr. Dr.h.c. Peter Gottwald und Prof. Dr. Anatol Dutta. Die Schriftleitung der Zeitschrift zentralisierte sich am Standort Regensburg, wo inzwischen ein festes Redaktionsteam jede neue Ausgabe auf den Weg bringt.