Rechenhilfen
Mit unseren Rechenhilfen ermitteln Sie wichtige Informationen für Ihren Berufsalltag schnell und berechnen Größen wie Unterhaltszahlbeträge unkompliziert. Wir halten stets die aktuellen Zahlen und Tabellen hier für Sie bereit.
ACHTUNG: Änderung der Bremer Tabelle zum 1.7.2023 wegen Anhebung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung
Aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) vom 19.6.2023 (BGBl. 2023 I 155) wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SGBXI) von 3,05 % auf 3,4 % der Bemessungsgrundlage angehoben. Dies wirkt sich grundsätzlich auch auf die Bestimmung des Vorsorgeunterhalts gemäß § 1578 Abs. 3 BGB aus. Entsprechend haben sich die Werte der Bremer Tabelle geändert (grundlegend hierzu zuletzt FamRZ 2023, 341 ff. (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)).
Im Hinblick auf die geringfügige Änderung der maßgeblichen Elemente zur Bestimmung des Vorsorgeunterhalts haben sich auch die Tabellenwerte nur an wenigen Stellen punktuell geändert. Hier finden Sie die neu gefasste Tabelle:
Nach BGH, FamRZ 2020, 21, m. Anm. Lies-Benachib (FamRZ-digital | FamRZ bei juris), kann der Unterhaltspflichtige 4 % zusätzliche Altersvorsorge für sich in Anspruch nehmen (also insgesamt 22,6 %); ebenso kann dies der Unterhaltsberechtigte. Die aktualisierte tabellarische Übersicht zu diesem Beitragssatz finden Sie hier:
Die aktualisierten Tabellen wurden nicht in der FamRZ abgedruckt. Sie sind ausschließlich online zu finden.
Den Elternunterhaltsrechner (Excel-Datei) von Jörn Hauß stellt Ihnen FamRZ als überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Version (Stand: 1/2020) online zur Verfügung. Berechnen Sie kostenlos und schnell
- die Leistungsfähigkeit
- Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens
- die Verrentung des Altersvorsorgekapitals.
Diese und weitere Arbeitshilfen stehen auch auf der Website des Autors zur Verfügung.

Nutzen Sie die Arbeitshilfe 2022 zur Berechnung des Unterhalts. Die tabellarischen Zusammenstellungen ermöglichen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens.
Die Android-App PKHilfe23 können Sie kostenlos im Google Play Store herunterladen.
Die aktuelle Version berücksichtigt die bundesweit maßgeblichen Regelsätze sowie die Freibeträge nach der PKHB 2023, ausgenommen die singulär höheren Freibeträge im Ballungsraum München. Ausreichend ist weiterhin Android 5.1.
Hier der Link zur Webseite der App: PKHilfe