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1. Von der Familienrechts-Community für die Familienrechts-Community

Alle zwei Wochen zeigt einer unserer Schriftleiter, Herausgeber, ein Redaktionsmitglied oder einfach ein bekannter Familienrechtler „Gesicht“: sie oder er schreibt für den FamRZ-Newsletter ein Editorial, in dem ein aktuelles Thema des Familienrechts im Mittelpunkt steht und kommentiert wird.

2. Exklusive Inhalte für Newsletter-Abonnenten

Immer wieder erhalten Sie mit unserem Newsletter auch die Möglichkeit, exklusiv kostenfreie Inhalte abzurufen – z.B. Auszüge aus der FamRZ oder den FamRZ-Büchern als PDF.

3. Sondernewsletter für besonders wichtige News

Wenn wir denken, dass eine Information Sie möglichst schnell erreichen sollte – z.B. die Veröffentlichung der neuesten Düsseldorfer Tabelle – schieben wir den Versand nicht auf. Sie erhalten dann einen Sondernewsletter direkt aus der FamRZ-Redaktion.

4. Kostenlos und jederzeit abbestellbar

Natürlich kostet der FamRZ-Newsletter nichts. Sollten Sie die E-Mails trotzdem nicht mehr erhalten wollen, haben Sie in jedem Newsletter die Möglichkeit, sich abzumelden: Den Link finden Sie stets ganz am Ende jeder E-Mail unter „Newsletter abbestellen“.

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