Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Gesetzgebung

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf

Den Entwurf hatte der Bundesrat bereits dem 19. Deutschen Bundestag zugeleitet, der diesen aber in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr behandelt hatte.

- Gesetzgebung

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf wurde bereits im September 2020 in den Bundestag eingebracht und zieht Lehren aus dem „Staufener Missbrauchsfall“.

Fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten legt Gesetzentwurf vor

Unter bestimmten Voraussetzungen soll die geschäftsmäßige Unterstützung nicht rechtswidrig sein.  

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Dagmar Coester-Waltjen in Heft 6

Die Autorin bespricht eine Entscheidung des OLG Hamburg, die die Herausgabe von kryokonservierten Keimzellen zur Vornahme einer postmortalen Befruchtung und die mögliche Strafbarkeit betrifft.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind nach Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch nicht mehr strafbar.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Urteil v. 1.9.2021 - II R 40/19

Lesen Sie die Leitsätze zum BFH-Urteil v. 1.9.2021 - II R 40/19. Der Volltext der Entscheidung erscheint in FamRZ 2022, Heft 8.

- Redaktionsmeldungen

Trennungskinder-Studie, Diskriminierung von trans-Menschen, Namensrecht in Frankreich

Wir sammeln für Sie Links zu familienrechtlichen Themen. Diesen Monat u. a. zu Trennungskinder-Studie, Diskriminierung von trans-Menschen, Namensrecht in Frankreich und Marketing für Babynahrung.

- Arbeitshilfen Gesetzgebung

Materialband erschienen

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) haben einen Materialband für die Praxis zur Vormundschaftsreform herausgegeben.

Seit April 2021 gingen bei Gerichten zahlreiche Kindesschutz-Anträge von Eltern gegen Corona-Maßnahmen an Schulen ein. Hier noch einmal der ganze Vorgang zusammengefasst.

BGH-Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und eine Verletzung von Grundrechten der beschwerdeführenden Mutter liegen nicht vor, so das BVerfG.