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Kindergeld wird auf 250 Euro je Kind erhöht

- Gesetzgebung

Bundestag beschließt Inflationsausgleichsgesetz

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder wird ab 1.1.2023 auf 250 Euro erhöht. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) beschlossen. Damit wird das Kindergeld entsprechend des Existenzminimumsberichts an die Inflationsrate angepasst. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 entsprechend erhöht.

 

Auch Kinderzuschlag wird erhöht

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1.7.2022 im Zuge der Einführung des Kindersofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1.1.2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

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