Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU

Über geplante Maßnahmen zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/4160) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/3606). Unter anderem soll danach das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Bundestag beinhalten. Aktuell werden dazu alle Vorarbeiten geleistet, wie es in der Antwort weiter heißt. Der Gesetzgebungsprozess sei für das Jahr 2023 vorgesehen.

Darüber hinaus fördert die Bundesregierung zahlreiche Projekte, die über sexuellen Missbrauch von Kindern aufklären sollen und der Prävention dienen, darunter zum Beispiel

  • „Vorbereitung eines Kompetenzzentrums Prävalenzforschung“ des Deutschen Jugendinstituts e. V., mit dem die Erfüllung von Kernforderungen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorangebracht werden soll,
  • „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ und „jugend.support“, die Kinder und Jugendliche selbst aber auch Erziehende für Cybergrooming sensibilisieren und Hilfeangebote machen,
  • „#UNDDU? Mach Dich stark gegen sexuelle Gewalt unter Jugendlichen" von Innocence in Danger e. V., das Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen entwickelt

und viele mehr.

 

Praxisleitfaden für das familiengerichtliche Verfahren wird im Herbst veröffentlicht

Die Bundesregierung plant keine Einführung von Regelungen zu einer verbindlichen Fortbildungspflicht von Familien- bzw. Jugendrichtern und -richterinnen sowie Jugendstaatsanwälten und -anwältinnen zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strebt aber berufsübergreifend die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine kindgerechte Justiz in der Praxis an.

Zur Unterstützung einer gezielten Qualifizierung der am Verfahren beteiligten Fachkräfte dienen vor allem Praxisleitfäden, so die Bundesregierung, die interdisziplinär im Nationalen Rat erarbeitet werden und die Praxis dabei unterstützen sollen, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten unter Einbeziehung entwicklungspsychologischer Aspekte auszuschöpfen. Für das familiengerichtliche Verfahren wurde ein „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ entwickelt, der im Herbst 2022 veröffentlicht werden soll.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 611/2022 vom 1.11.2022

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