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Finanzhilfen des Bundes zum KiTa-Ausbau

- Gesetzgebung

Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht. Die Länder und Gemeinden stehen aufgrund aktueller Entwicklungen (u.a. Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine) sowie den gestiegenen Anforderungen (bauliche und räumliche Voraussetzungen, Ausstattung der Plätze, gestiegene Baukosten) vor großen Herausforderungen bei der bedarfsgerechten Bereitstellung von Platzangeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mit dem Gesetzentwurf soll diesen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

 

Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung verwirklichen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung" bis zum 31.12.2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30.6.2024 durchgeführt werden können. Die Fristverlängerung eröffnet den Bundesländern die Möglichkeit, dass die pro Bundesland gewährten Investitionsmittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze durch alle Länder verausgabt werden können und das Programm erfolgreich umgesetzt werden kann. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen – insbesondere für Berichte – entsprechend angepasst.

Mit der Gesetzesänderung soll also ermöglicht werden,

  • die zusätzlichen Finanzhilfen in einen beschleunigten bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung vollständig zu investieren und abzurufen,
  • negativen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge entgegenzuwirken,
  • den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung der Kinder zu verwirklichen. 

Volltext: BT-Drucks. 564/22 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

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