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Istanbul Konvention gilt ab Februar uneingeschränkt in Deutschland

- Gesetzgebung

Bundesregierung will Vorbehalte nicht aufrecht erhalten

Die Bundesregierung wird die vor vier Jahren von Deutschland eingelegten Vorbehalte gegen Artikel 59 und 44 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) nicht aufrechterhalten. Die Konvention sieht vor, dass Vorbehalte fünf Jahre nach Einlegung durch einen Vertragsstaat automatisch auslaufen, wenn der Staat diese nicht ausdrücklich gegenüber dem Europarat verlängert und dies begründet. Die deutschen Vorbehalte laufen damit am 1.2.2023 aus, womit das Übereinkommen ab Februar 2023 auch in Deutschland ohne Einschränkungen gilt.

 

Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen

Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen des Übereinkommens einzulegen. Damit war Deutschland formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 und 44 verpflichtet.

Artikel 59 enthält Regeln zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ausländischen Gewaltopfern. Deutschland hatte 2018 lediglich vorsorglich Vorbehalte eingelegt, da Unsicherheiten bei der Auslegung der Norm bestanden. Dessen ungeachtet setzt Deutschland den Artikel bereits heute um: Die persönliche Situation der Opfer wird bei jeder aufenthaltsrechtlichen Prüfung berücksichtigt.

Artikel 44 enthält unter anderem Vorgaben zur Geltung des nationalen Strafrechts bei im Ausland durch Ausländerinnen und Ausländer begangene Straftaten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Der Vorbehalt beruht darauf, dass das deutsche Strafrecht bislang diese Vorgaben formell nicht vollständig umsetzt. Dennoch werden auch heute schon die in der Praxis wesentlichen Fallgestaltungen vom deutschen Recht erfasst. Daher war eine Rücknahme des Vorbehalts nicht vordringlich, er soll nun ebenfalls nicht verlängert werden.

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Gewalt gegen Frauen: Podcast

Folge 3 des FamRZ-Podcasts "familiensachen" zum Thema "Istanbul-Konvention"

Gast ist Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton. Als Mitglied in der Expertengruppe GREVIO des Europarates überprüft sie die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Staaten, die diese ratifiziert haben.

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