Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen
Die Philipps-Universität Marburg übertrug dem FamRZ-Herausgeber Anfang Juli eine Honorarprofessur.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.5.2017 – XII ZB 342/16

Die BGH-Entscheidung zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung erscheint in FamRZ 2017, Heft 17.

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 237 vom 11.07.2017

Destatis hat die Scheidungszahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht und in Vergleich mit 1991 gesetzt. Trend zur längeren Ehe setzt sich fort. Famrz.de

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 213 vom 27. Juni 2017

Das Statistische Bundesamt meldet, dass 1,64 Millionen Mütter und Väter im Jahr 2016 Elterngeld bezogen haben. Mehr zu den Zahlen finden Sie auf FamRZ.de!

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.06.2017

Die Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass bereits 2015 über 94 000 Paare in Deutschland in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebten.

- Redaktionsmeldungen

Letzte Sitzung vor der Sommerpause

Bei der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause ging es hoch her: insgesamt 113 Tagesordnungspunkte standen am Freitag auf dem Programm.

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr.083 vom 05.07.2017

Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen tritt am 06.07.2017 in Kraft. Es schafft eine klare Rechtsgrundlage. Famrz.de!

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes Nr. 43/2017 vom 5. Juli 2017

famrz.de: Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus.

- Pressemitteilungen

Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat zur Stellungnahme

Dem Bundesrat wurde ein Vorschlag zur Stellungnahme bzgl der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige unterbreitet.

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des BMJV vom 4.7.2017

Abschlussbericht liefere wichtige Beiträge zur Debatte um die Anpassung des Rechts an gelebte Familienmodelle, so Heiko Maas.