Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bayern wendet sich gegen die Vielehe

- Gesetzgebung

Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Mehrehen im Bundesrat

Bereits in der Bundesratssitzung am 8.6.2018 hat Bayern einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Mehrehen (Bundesrat-Drucksache 249/18) vorgestellt. Dieser möchte die Aufhebung von Vielehen bei gewöhnlichem Aufenthalt der Ehegatten in Deutschland durch einen neuen Absatz des Art. 13 EGBGB regeln. Behörden sollen die Aufhebung von Amts wegen und gegen den Willen der Ehepartner veranlassen. Der Gesetzesantrag ist ein Versuch zur Konkretisierung des ordre public, da dieser, wie es im Antrag heißt, im Fall der Mehrehe uneinheitlich angewandt werde.

Nachdem im Zuge des Flüchtlingszustroms vermehrt Mehrehen in Deutschland zu verzeichnen sind, wird die fehlende gesetzliche Regelung und die damit verbundene Unsicherheit zunehmend als unbefriedigend empfunden. Ziel ist es daher, Rechtsklarheit und -sicherheit im Umgang mit Mehrehen zu schaffen.

 

Keine unbillige Härten und Nachteile

Zur Begründung seiner Initiative verweist Bayern auf das in Deutschland bestehende Polygamieverbot. Dies stehe im Wertewiderspruch dazu, dass eine im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene polygame Verbindung nach allgemeiner Meinung in Deutschland anerkannt wird. Unbillige Härten und Nachteile - zum Beispiel für Kinder - entstehen nach Ansicht Bayerns im Falle einer Ehe-Aufhebung nicht. Denn die bereits bestehenden Ausnahmevorschriften und Härtefallklauseln des deutschen Zivilrechts kämen dann zur Anwendung.

Der Entwurf wurde in der Sitzung vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, wird der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung genommen. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt – Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 968. Sitzung am 8.6.2018

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