Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht

Interdisziplinärer und partizipativer Diskussionsprozess beginnt in Berlin

Heute, am 20.6.2018, wurde in Berlin der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ eröffnet. Ziel des Prozesses ist, durch Änderungen im Betreuungsrecht die Qualität der rechtlichen Betreuung durch Stärkung des Selbstbestimmungsrechts zu verbessern. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass rechtliche Betreuung dann – aber auch nur dann - angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rund 80 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis geladen. Darüber hinaus waren Vertreterinnen und Vertreter von

  • Behindertenverbänden
  • Berufs- und weiteren im Betreuungswesen tätigen Verbänden
  • des Betreuungsgerichtstages e.V.
  • den kommunalen Spitzenverbänden
  • den Ländern

anwesend.

Christiane Wirtz, Staatssekretärin im BMJV sagte anlässlich des Starts des Diskussionsprozesses:

Ein übergeordnetes Ziel des vor uns liegenden Reformprozesses muss die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie der Betroffenen sein, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskommission vorsieht. Das gilt für das Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung.

Gleichzeitig richtete sie den Appell an Länder und Kommunen, das BMJV konstruktiv bei dem anstehenden Reformprozess zu unterstützen und Mittel und Wege zu suchen, gemeinsam einen Schritt hin zu mehr Qualität im Betreuungswesen für die Betroffenen zu gehen.

 

Interdisziplinärer und partizipativer Diskussionsprozess in vier Facharbeitsgruppen

Der Petitionsausschuss hat am 18.1.2017 beschlossen, die Petition zur Überprüfung des geltenden Betreuungsrechts an das BMJV weiterzuleiten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll das Betreuungsrecht nun unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ reformiert werden. Die hierfür notwendigen Gesetzesänderungen sollen in einem interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess vorbereitet werden, der bis Ende 2019 laufen wird.

Die nach der Sommerpause beginnende fachliche Beratung erfolgt in vier Facharbeitsgruppen, die sich mit den folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • „Stärkung des Selbstbestimmungsrechts bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht“
  • „Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers“
  • „Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht“
  • „Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)“

Die Ergebnisse werden dann in zwei weiteren Sitzungen des Plenums vorgestellt und erörtert. Zudem sollen während des Diskussionsprozesses zwei Workshops mit von rechtlicher Betreuung Betroffenen als „Selbstvertreter/innen“ durchgeführt werden, die es diesen ermöglichen sollen, ihre Erfahrungen und Erwartungen niedrigschwellig in den Prozess einzubringen.

Das BMJV wird Ende 2019 in der abschließenden Plenumssitzung Bilanz ziehen und dann entscheiden, welche Gesetzgebungsvorschläge es auf den Weg bringen wird. Die Frage der Vergütung von Berufsbetreuern soll - dem Koalitionsvertrag entsprechend – allerdings möglichst zeitnah angegangen werden.

 

Zum Weiterlesen:

Entmündigung muss aus Praxis des Betreuungswesens verschwinden, Abschlusserklärung des 4. Weltkongresses Betreuungsrecht in Erkner

Wichtige BGH-Entscheidungen zur Betreuung, Vorschau auf Rechtsprechung in FamRZ 2018, Heft 12

 

Quelle: Newsletter des BMJV vom 20.6.2018

Zurück