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Wechselmodell als Regelvorgabe „keine Lösung“

Djb veröffentlicht Stellungnahme

In seiner Pressemitteilung vom 15.6.2018 hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zum Wechselmodell Stellung genommen, insbesondere zu den aktuellen Forderungen, das Wechselmodell als Leitbild oder als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben. Laut djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig sei das Wechselmodell als Regelvorgabe „keine Lösung“. Zwar könne auch in Konfliktfällen eine gemeinsame Betreuung gerichtlich angeordnet werden; entscheidend sei im Streitfall aber allein das Kindeswohl.

Es gebe aber keine zuverlässigen Studien, ob und unter welchen Bedingungen Wechselmodelle dem Kindeswohl entsprechen, etwa inwieweit Kinder die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile in zwei verschiedenen Wohnungen und die damit verbundenen häufigen Wechsel vom einen Haushalt in den anderen dauerhaft mittragen. Gleiches gelte für die Frage, ob sich ein etwaiger Wunsch ab einem bestimmbaren Alter erschöpft. Häufig zeigten sich erst in der praktischen Umsetzung dieses Betreuungsmodells dessen tatsächliche Defizite.

 

Unterhalt und Existenzsicherung stehen zur Diskussion

Weiter heißt es in der Pressemitteilung, dass die Frage des Unterhalts und dessen Durchsetzung derzeit nicht zufriedenstellend gelöst ist. Das Wechselmodell dürfe nicht als Geschenk an den barunterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel noch immer der Vater, missverstanden werden. Das Unterhaltsrecht biete zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten derzeit Anreize, sich über das Wechselmodell ihren Unterhaltspflichten zu entziehen, ohne echte Erziehungsverantwortung übernehmen zu wollen. Entscheidend sei, den Bedarf des Kindes sicherzustellen und abzudecken. Allein die Betreuung genüge nicht.

Besonders deutlich werde diese Problematik in den Fällen, in denen ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen. Unterhalts- und Existenzsicherungsrecht müssen gemeinsame Betreuungsmodelle (bis hin zum Wechselmodell) ermöglichen, so der djb. Dabei müsse der Bedarf von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, verlässlich abgesichert werden. Nicht das Wechselmodell stehe also zur Diskussion, sondern Unterhalt und Existenzsicherung. "Der Gesetzgeber ist gefordert, Mütter und Väter, die trotz Trennung gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen wollen, zu unterstützen und entsprechende für die Kinder passende Rahmenbedingungen zu gewährleisten," so die Präsidentin des djb.

 

Anhörung von Sachverständigen zum Wechselmodell

Am 15.3. stand das Thema „Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall“ auf der Tagesordnung der 20. Bundestagssitzung. Das Plenum beriet über einen Antrag der FDP-Fraktion „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ (19/1175) sowie einen Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ (19/1172). Bei der Debatte zeigte sich, dass alle Parteifraktionen eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells begrüßen. Bis auf die FDP lehnten aber alle die Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall ab.

Laut djb hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 13. Sitzung am 6.6.2018 nun auch beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Wechselmodell durchzuführen.

 

Wechselmodell zum Weiterlesen in der FamRZ:

„Kindesunterhalt und Wechselmodell – Eine vergleichende Perspektive“ von Dethloff und Kaesling in

„Alternativentwurf eines Finanzierungsmodells bei Wechselbetreuung eines Kindes“ von Spangenberg in

„Das Wechselmodell“ von Wohlgemuth in

„Die Unterhaltsrente im Wechselmodell – ein systemwidriges Danaergeschenk?“ von Maaß in

„Wechselmodell ohne Barunterhaltspflicht?“ von Spangenberg in

„Wechselmodell ohne Barunterhaltspflicht!“ von Maaß in

„Wechselmodell in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ von Christl in

 

Quelle: djb-Pressemitteilung vom 15.6.2018

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