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Konzeption des Baukindergeldes

- Gesetzgebung

Bundesregierung: Konkrete Ausgestaltung ist noch in Arbeit

Die Bundesregierung arbeitet noch an der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Baukindergeldes. Aus der Antwort (BT-Drucksache 19/2684) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 19/2105) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sowohl Voraussetzungen als auch Nachweise und Kontrollen noch in der Abstimmung sind.

Im Koalitionsvertrag sicherten CDU/CSU und SPD Familien zu, sie bei der Eigentumsbildung finanziell zu unterstützen. Es solle für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird, gewährt werden. Geplant sind die Zahlungen für Familien mit einem oder mehreren Kindern. Voraus­setzung ist, dass die Familie ein zu versteuerndes Haushalts­ein­kommen von max. 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind hat.

 

Ausgestaltung als KfW-Programm

In der Antwort führt die Bundesregierung auch aus, in welchen Punkten sich das Baukindergeld von der früheren Eigenheimzulage unterscheidet. Die Eigenheimzulage wurde vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. "Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten", heißt es weiter.

Dem Staat gingen durch die Zulage den Angaben zufolge Milliarden Euro verloren – die Mindereinnahmen beliefen sich

  • 2006 auf mehr als 9,3 Milliarden Euro
  • 2005 auf 10,2 Milliarden Euro
  • 2004 auf mehr als 10,8 Milliarden Euro.

Die Summen beziehen sich auf Grundförderung, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 431/2018 vom 21.6.2018

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