Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Schweizerisches Bundesgericht, Urteil v. 8.6.2023 – 5A_391/2021

Der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag sei unzulässig. Das Bundesgericht sei aufgrund der Gewaltenteilung nicht befugt, vom Willen des Gesetzgebers abzuweichen.

- Gesetzgebung

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG

Das Bundesministerium der Justiz hat am Donnerstag den Referentenentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.

- Redaktionsmeldungen

Der Beitrag von Prof. Dr. Winfried Born ist zum FamRZ-Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO geeignet. Registrieren Sie sich jetzt online!

Deutscher Anwaltverein nimmt Stellung beim BVerfG

Der DAV hat aus Anlass einer Verfassungsbeschwerde zum Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters eine Initiativ-Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Nutzung der alten Formulare nur noch bis 30.11.2023

Das Bundesministerium für Justiz hat die Formulare für die Zwangsvollstreckung umfassend überarbeitet und stellt sie online zur Verfügung.

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 12.5.2023 – 2 S 149/22

Haben Lebenspartner zusammen einen Hund gehalten, so kann nach der Trennung jedem eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt werden.

Bundesfinanzhof, Urteil v. 20.04.2023 – III R 7/21

Eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, ist nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.

- Gesetzgebung

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen

Mit dem Beitritt werden für die EU als Ganzes die Normen der Istanbul Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bindend.

Bundeskabinett beschließt Bericht

Nach jahrelangem Rückgang nimmt die Zahl der UMA seit 2021 wieder zu. Zwischen September 2021 und Oktober 2022 stiegen die Fallzahlen um 40 %.

Die EU-Kommission schlägt vor, die Rechte von schutz- oder unterstützungsbedürftigen Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen besser zu gewährleisten.