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Beschwerdeberechtigung nach dem Tod des Betroffenen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.1.2025 – XII ZB 549/23

  1. Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 II Nr. 1 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 24.10.2012 - XII ZB 404/12 -, FamRZ 2013, 29 {FamRZ-digital | }).
  2. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es nicht geboten, Angehörigen eines verstorbenen Betroffenen durch einen Fortsetzungsfeststellungsantrag die Geltendmachung eines postmortalen Rehabilitationsinteresses zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)

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