- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.1.2025 – XII ZB 549/23
- Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 II Nr. 1 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 24.10.2012 - XII ZB 404/12 -, FamRZ 2013, 29 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es nicht geboten, Angehörigen eines verstorbenen Betroffenen durch einen Fortsetzungsfeststellungsantrag die Geltendmachung eines postmortalen Rehabilitationsinteresses zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)