159 Anfragen von deutschen Gerichten/Landesjustizverwaltungen ins Ausland
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 159 Anfragen von deutschen Gerichten oder Landesjustizverwaltungen über das Bundsamt für Justiz (BfJ) ins Ausland gerichtet (2023: 105). Die meisten Anfragen gingen nach Malta (30), Polen (27) und Italien (24). Zusätzlich übermittelten Landeskontaktstellen 13 Anfragen direkt an ausländische Kontaktstellen. Hauptsächlich betrafen diese Anfragen Rechtsauskünfte oder den Status von Rechtshilfeersuchen.
Gleichzeitig gingen 60 Anfragen ausländischer Kontaktstellen beim BfJ ein, vor allem aus Polen (14) und der Tschechischen Republik (13). Zudem wurden sieben Anfragen direkt an Landeskontaktstellen gerichtet. Im Bereich des grenzüberschreitenden Familienrechts wurden durch deutsche EJN-Familienrichterinnen und -richter 40 Anfragen an Kolleginnen und Kollegen im Ausland gestellt. Umgekehrt wurden 17 Anfragen aus anderen EU-Staaten beantwortet. Diese betrafen insbesondere Fragen zur Zuständigkeit oder zu parallelen Verfahren.
Ziel und Unterstützungsangebot des EJN
Das Europäische Justizielle Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Es bietet Gerichten in konkreten grenzüberschreitenden Fällen Unterstützung, beispielsweise bei Rechtshilfeersuchen oder Fragen zum ausländischen Recht. Das EJN stellt im Europäischen Justizportal zahlreiche Hilfsmittel bereit, darunter praktische Leitfäden zu EU-Rechtsakten, Formulare und Informationsblätter zu nationalen Rechtsordnungen. Zudem ermöglicht der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen die gezielte Suche nach zuständigen Gerichten.
Das Herzstück des EJN bilden die nationalen Kontaktstellen. In Deutschland ist das BfJ auf Bundesebene die zentrale Kontaktstelle, unterstützt durch Landeskontaktstellen in den Bundesländern. Weitere Mitglieder sind Berufsverbände sowie vier Familienrichterinnen und -richter. Das BfJ unterstützt deutsche Gerichte informell und zügig bei grenzüberschreitenden Anfragen und arbeitet eng mit den Kontaktstellen anderer EU-Staaten zusammen. Das BfJ veröffentlicht jährlich statistische Berichte zum EJN. Weitere Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten sind unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh abrufbar.