Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Pressemitteilungen

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-673/16

Mitgliedsstaaten dürfen Freizügigkeit der Unionsbürger durch Verweigerung des Aufenthaltsrechts für gleichgeschlechtlichen Ehegatten nicht verhindern.

Aktualisierte Fassung veröffentlicht

Am 15.5.2018 hat das Präsidium des Deutschen Vereins aktualisierte Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet.

- Pressemitteilungen

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Bundesregierung hat keine Kenntnis über gesundheitliche Auswirkungen unterschiedlicher Betreuungsmodelle bei minderjährigen Kindern.

- Redaktionsmeldungen

Scheinehen, Umgangsrecht, Situation in Jugendämtern, geschlechtliche Identität

Wir sammeln für Sie Links zu familienrechtlichen Themen. Diesen Monat: Scheinehen, Umgangsrecht, Situation in Jugendämtern, geschlechtliche Identität.

- Entscheidungen Leitsätze

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 28.2.2018 – XII ZR 87/17. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 11.

Urteil des EuGH in der Rechtssache Valcheva / Babanarakis (Rs. C-335/17)

Begriff des Umgangsrechts schließt auch andere Personen als die Eltern ein, wenn diese familiäre Bindungen zu dem Kind haben.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.5.2018 – BVerwG 1 C 15.17

Eine rechtswirksam im Ausland eingegangene weitere Ehe steht Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht entgegen.

- Redaktionsmeldungen

Vorschau auf Beitrag von Schulz in Heft 11

Artikel gibt Überblick über Internationale, europäische und innerstaatliche Regelungen zum Kindschaftsrecht und ihre Konkurrenzen.

Im Rechtsstreit um Kohl-Buch erhält seine Erbin keine Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen.

Schlussanträge von Generalanwalt Bot in den Rs. C-569/16 und C-570/16

Das Unionsrecht stehe einer nationalen Regelung entgegen, wonach die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers keine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub verlangen können.