Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Stiefkindadoption und Adoptionshilfe

- Gesetzgebung

Kabinett beschließt Gesetzentwürfe

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen:

  • den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
  • den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Das Ziel der Bundesregierung ist, damit die Möglichkeiten von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern.

 

Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption (BMJV)

Der Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien dient der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019. Der Referentenentwurf wurde bereits im September veröffentlicht. Die Neuregelungen eröffnen Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach dem Gesetzentwurf in der Regel vor, wenn die Betroffenen eheähnlich vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.

Adoptionshilfe-Gesetz (BMFSFJ)

Mit dem „Adoptionshilfe-Gesetz“ sollen die Herkunftsfamilien und die Adoptionsfamilien besser unterstützt werden. Es enthält vier Bausteine, um die Adoptionshilfe in Deutschland zu verbessern:

  • Rechtsanspruch auf eine Begleitung vor, während und nach der Adoption inkl. Einführung einer verpflichtenden Beratung vor einer Stiefkindadoption
  • Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption (Informationsanspruch der Herkunftsfamilie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle, Förderung einer altersgerechten Aufklärung des Kindes über die Adoption)
  • Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot
  • Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Am wichtigsten ist bei allem das Wohl der adoptierten Kinder. Sie sollen gut aufwachsen und ihren Weg sicher gehen.“

Die Bundesregierung hat mit ihren Entwürfen das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet; Bundestag und Bundesrat haben jetzt eine Grundlage für ihre Beratungen.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 6.11.2019

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