Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Entlastung von Angehörigen umstritten

- Gesetzgebung

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit

Am 4.11.2019 fand eine Experten-Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz statt. Daran nahmen folgende Sachverständige teil:

  • Christoph Beyer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
  • Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz
  • Johann Keller vom Deutschen Landkreistag
  • Andreas Krampe vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge
  • Regina Offer vom Deutschen Städtetag
  • Ingo Schäfer, DGB-Vertreter
  • Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland
  • Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
  • Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Grundsätzlich stieß das Gesetzesvorhaben beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden auf Zustimmung. Kommunalvertreter übten allerdings Kritik an der Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs – Eltern und Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein. Dies führe zu einer Entsolidarisierung der Familie. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert.

 

Pflege ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft

Ingo Schäfer begrüßte während der Anhörung ausdrücklich den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff ebenso wie das geplante Budget für Ausbildung. Letzteres sei ein hilfreiches und wichtiges Instrument, um jungen Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und damit einer selbstständigen Sicherung der eigenen Existenz zu ermöglichen, sagte er. Ines Verspohl sagte, unterhaltsverpflichtete Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern zu entlasten, entspräche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und müsse konsequenterweise für alle Sozialleistungen gelten. Dies sorge zudem auch für gesellschaftliche Gerechtigkeit. Manche Familie habe drei Pflegefälle, für die sie derzeit aufkommen müssten, andere keinen: "Diese Aufgabe muss die gesamte Gesellschaft schultern, nicht einzelne Familien.“

Kathrin Völker begrüßte das geplante Budget für Ausbildung. Allerdings ziele es ausschließlich auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Auch Menschen mit Behinderungen die schon länger in Werkstätten sind, sollte der Zugang zur Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Ausbildung ermöglicht werden, forderte Völker.

 

Deutlich höhere Kosten als 70 Millionen Euro zu erwarten

Harry Hieb sieht in dem Gesetzentwurf hingegen "ein weiteres Beispiel für die Missachtung der UN-Behindertenrechtkonvention und der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Zentrales Anliegen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, "nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst", wodurch das Ziel eines gleichen Lebensstandards in immer weitere Ferne rücke, kritisierte er.

Aus Sicht von Andreas Krampe ist es durch das Gesetz möglich, mit einem "vergleichsweise überschaubaren finanziellen und rechtlichen Mittelansatz" einen bedeutsamen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Bevölkerung zu erzielen. Die Kosten für die Kommunen bezifferte er mit etwa 70 Millionen Euro jährlich. Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag gehen hingegen von deutlich höheren Kosten aus. Zudem sei von einer erheblichen Nachfragesteigerung nach stationärer Pflege auszugehen, sagte Regina Offer. Das dämpfende Element der Selbstverantwortung und der familiären Solidarität werde deutlich geschwächt, betonte Johann Keller. Er gehe davon aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu rechnen sei.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 1222 vom 4.11.2019

Zurück