Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Im Rechtsstreit um Kohl-Buch erhält seine Erbin keine Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen.

Schlussanträge von Generalanwalt Bot in den Rs. C-569/16 und C-570/16

Das Unionsrecht stehe einer nationalen Regelung entgegen, wonach die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers keine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub verlangen können.

- Pressemitteilungen

djb fordert Beseitigung von Rollenstereotypen in Vordrucken

In einer Pressemitteilung fordert der Deutsche Juristinnenbund die diskriminierungsfreie Gestaltung von Steuerformularen.

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 11.4.2018 – 2 BvR 328/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 11.4.2018 – 2 BvR 328/18. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 13.

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 16.3.2018 – 2 BvR 253/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 16.3.2018 – 2 BvR 253/18. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 13.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.5.2018 - 1 U 171/16

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Eltern keinen Schadensersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagsbetreuungsplatzes für einen Dreijährigen erhalten.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 23.5.2018 – 5 AZR 263/17

Wird eine selbständige Tagesmutter schwanger, hat sie keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz.

- Entscheidungen

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 11.12.2017 – 6 UF 110/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum Beschluss des OLG Saarbrücken v. 11.12.2017 – 6 UF 110/17. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 11.

- Entscheidungen

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 14.3.2018 – 34 Wx 146/14

Lesen Sie hier die Leitsätze zum Beschluss des OLG München v. 14.3.2018 – 34 Wx 146/14. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 11.

EuGH, Urteil in der Rechtssache C-82/16, K. A. u. a. / Belgischer Staat

Ein Antrag auf Familienzusammenführung ist auch dann zu bearbeiten, wenn er von einem Drittstaatsangehörigen, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, zum Zweck der Familienzusammenführung mit einem Unionsbürger gestellt wird, der nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat.