Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Die Rolle des familienrechtspsychologischen Sachverständigen

- Redaktionsmeldungen

Vorschau auf Beitrag von Salzgeber und Bublath in Heft 21

In FamRZ 2019, Heft 21, finden Sie den Artikel „Soll und kann der familienrechtspsychologische Sachverständige die Fragestellung des Gerichts beantworten?“ von Dipl.-Psych. Dr. Dr. Joseph Salzgeber und Dipl.-Psych. Dr. Katharina Bublath. Heft 21 erscheint am 1.11.2019. Mit einem Abonnement von FamRZ-digital lesen Sie den Artikel direkt nach Veröffentlichung des Hefts online.

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Sachverständiger kann nur Entscheidungsgrundlage liefern

Das psychologische Gutachten ist ein zentraler Punkt im kindschaftsrechtlichen Verfahren, an das alle Beteiligten große Erwartungen stellen – jeweils aus ihrer Perspektive des Verfahrens. Ein Sachverständiger trifft jedoch keine Entscheidungen im Verfahren, er stellt die Grundlagen hierfür zur Verfügung. Dennoch werden immer wieder Beweisbeschlüsse mit Fragen

  • nach einer Sorgerechts- oder Umgangsregelung,
  • zur Aufhebung der elterlichen Sorge,
  • zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht,

nicht zuletzt nach einer Kindeswohlgefährdung und dem Entzug der elterlichen Sorge formuliert.

Der Artikel lotet aus, wo die Möglichkeiten und fachlichen Grenzen der familienpsychologischen Sachverständigentätigkeit liegen. Er möchte eine Diskussion anregen, inwieweit der familienrechtspsychologische Sachverständige an ihn gerichtete gerichtliche Fragestellungen bei Trennung, Scheidung oder Kindeswohlgefährdung überhaupt eindeutig beantworten soll und kann. Gleichzeitig skizzieren die Autoren, welchen Beitrag der Sachverständige dabei zu leisten vermag, die richterliche Entscheidung durch seine familienpsychologische Kompetenz zu unterstützen.

Übrigens: Im selben Heft finden Sie auch die gedruckte Version der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.

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