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Abschlussbericht „Kinderrechte ins GG“ vorgelegt

- Gesetzgebung

Gesetzentwurf noch in diesem Jahr zu erwarten

Die im Sommer 2018 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist zu einem Ergebnis gekommen. Nachdem sie sieben Mal getagt hat, legte sie nun den Abschlussbericht vor. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte dazu:

Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahme von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz vorlegen. Hierdurch senden wir ein ganz wichtiges Signal aus, denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft. Wir wollen damit verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben. Mein Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich harmonisch in das Grundgesetz einfügt. Dabei geht es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen. Wir müssen eine Lösung finden, die die nötigen 2/3-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erreichen kann.

Der Koalitionsvertrag sieht auf Seite 21 eine ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor.

 

Art. 6 GG soll Standort für die Kinderrechte sein

Die Arbeitsgruppe hat sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:

  • Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts,
  • Verankerung des Kindeswohlprinzips,
  • Beteiligungsrechte des Kindes,
  • Ergänzendes Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen.

In ihrem Bericht gibt die Arbeitsgruppe der Politik mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Die Arbeitsgruppe spricht sich für Artikel 6 GG als Standort für die Kinderrechte aus. Hier sind schon heute das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt, mit denen die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.

Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie auf der Website des BMJV.

Zum Weiterlesen:

Kinderrechte ins Grundgesetz - Thema erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates

Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes - Bevölkerung fordert umfangreiche Maßnahmen gegen Kinderarmut

Kinder und Jugendliche wollen gehört und beteiligt werden - Studie „Children's Worlds+“ zeigt Situation Minderjähriger

DKSB fordert Grundrechtsverankerung der Kinderrechte - Für ein besseres Kinder- und Jugendhilferecht

Kinderrechte in Deutschland: Maßnahmen und Fortschritte - Bundesregierung legt Bericht vor

NRW startet Bundesratsinitiative für Kinderrechte im Grundgesetz - Gesetzesantrag am 31.3.2017 im Bundesrat

Geplantes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der Kritik - Heute im Bundestag Nr. 378 vom 20.5.2017

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 25.10.2019

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