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Brexit: Ratifizierung von HCCH-Übereinkommen vorerst ausgesetzt

- Gesetzgebung

Neuer Termin könnte wichtige praktische Konsequenzen haben

Das Vereinigte Königreich hat mitgeteilt, dass die Ratifizierungen sowohl des HCCH-Übereinkommens vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen als auch des Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen bis zum 1.2.2020 ausgesetzt bleiben. Dies teilte der Verwahrer der HCCH-Übereinkommen diese Woche allen Vertragsparteien mit.

Der Sachverhalt ergebe sich aus der Erklärung des Vereinigten Königreichs vom 30.10.2019. Mit dieser wurde der Verwahrer darüber informiert, dass der Europäische Rat eine weitere Verlängerung der Frist für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gemäß Art. 50 III des Vertrags über die Europäische Union vereinbart hat. Der Verlängerungszeitraum wird bis zum 31.1.2020 dauern oder bis zu einem früheren Termin, an dem das Austrittsabkommen in Kraft tritt.

 

Neuer Termin kann Folgen haben

Die Website „Conflict of Laws“ hat bereits mehrere Male zu dem Sachverhalt berichtet und weist nun darauf hin, dass dieser neue Termin nicht unwichtig ist – auch wenn er nicht überraschend kommen mag:

[…] The new date specified by the Depositary […] seems to cope with a no-deal Brexit scenario and can have important practical consequences (e.g. applicable declarations, temporal scope of application).

Das Vereinigte Königreich werde im Falle der Unterzeichnung, Ratifizierung und Genehmigung eines Austrittsabkommens durch das Vereinigte Königreich und die Europäische Union und einem In-Kraft-Treten vor oder am 1.2.2020 die Ratifikationsurkunde und Beitrittsurkunde  zu den oben genannten Übereinkommen (einschließlich der Ausweitung auf Gibraltar) widerrufen.

Quelle: Beitrag des Blogs „Conflict of Laws“ vom 3.11.2019

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