- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.8.2019 – VI ZB 32/18
- In einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren wird das der Rechtsverfolgung entgegenstehende Hindernis der Mittellosigkeit erst mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts beseitigt.
- Zur Auslegung eines mit "Berufung" überschriebenen Schreibens der Naturalpartei als Prozesskostenhilfeantrag.
- Zur Verpflichtung des Berufungsgerichts, die erstinstanzlich unterlegene Partei darauf hinzuweisen, dass der von ihr gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung der Berufung unvollständig ist und sie innerhalb der Berufungsfrist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck einreichen müsse.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.