Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen

1 Fortbildungsstunde gemäß § 15 FAO erwerben

Heft 12 enthält mit „Kindesunterhalt im Übergang zur Volljährigkeit – Ein Überblick“ von Maurer einen weiteren Artikel, der für das Selbststudium gemäß § 15 FAO geeignet ist.

Vorschau auf Rechtsprechung in FamRZ 2018, Heft 12

In Heft 12 der FamRZ erscheinen vier wichtige Entscheidungen aus dem Betreuungsrecht mit Anmerkungen von Fröschle, Schneider und Seifert.

- Gesetzgebung

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat

Sachverständige kritisierten v.a. ein Fehlen von Kriterien für die Aufnahme von Betroffenen in das vorgesehene Kontingent von 1.000.

- Gesetzgebung

Kindergeld soll ab 1.7. erhöht werden

Kindergeld pro Kind steigt um 10 Euro pro Monat. Zudem erhöht sich der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.

- Gesetzgebung

Einen Tag nach Bundestag billigte auch Bundesrat das Gesetz

Gesetz setzt die Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin auf 20.000 Euro fest.

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 23.4.2018 – 1 BvR 383/18. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 14.

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 30.4.2018 – 1 BvR 393/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 30.4.2018 – 1 BvR 393/18. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 14.

- Entscheidungen

EuGH, Urteil v. 31.5.2018 – Rs. C-335/17: Valcheva ./. Babanarakis

Lesen Sie hier die Leitsätze zum EuGH-Urteil v. 31.5.2018 – Rs. C-335/17: Valcheva ./. Babanarakis. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 14.

- Gesetzgebung

Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter sollen ab 1.8. nachziehen können

Am Donnerstag debattiert der BT in erster Lesung den Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten".

Röntgenaufnahmen des Kiefers zur Klärung des Alters nicht ausreichend

OVG Bremen: Für die zweifelsfreie Altersbestimmung bei minderjährigen Flüchtlingen ist ausschließlich ein dreistufiges Verfahren geeignet.