Der deutsche Rechtsphilosoph Kurt Seelmann stellt in der NZZ die Fragen: Wer ist unter welchen Umständen berechtigt, sich die Fortpflanzungsmedizin zunutze zu machen? Darf auch gleichgeschlechtlichen Paaren, Frauen nach der Menopause und Alleinstehenden zu einem Kind verholfen werden? Ein Thema, das nach wie vor auch in Deutschland für Diskussionen sorgt. Seelmann kommt zu dem Schluss: Der freie Zugang aller zu den modernen Möglichkeiten der Fortpflanzung gehe der Frage des Wohls des zukünftigen Kindes vor - von einigen Ausnahmen abgesehen. Ebenfalls in der NZZ erschien einige Tage später die Replik von Jörg Paul Müller, emeritierter Professor für Staatsrecht an der Universität Bern.