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Entscheidung über Verlängerung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.6.2018 – XII ZB 99/18

  1. Bei der Verlängerungsentscheidung über eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt hat das Gericht hinsichtlich der Betreuung und hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang diese fortzusetzen oder aufzuheben sind.
  2. Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muss eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft. Ist der Betroffene Unternehmensinhaber, können hierunter auch solche Verhaltensweisen fallen, die das Vertrauen in die Unternehmensführung und damit die Aufrechterhaltung der Geschäftskontakte und Kreditlinien gefährden (Fortführung von Senatsbeschluss v. 15.3.2017 – XII ZB 563/16 -, juris = FamRZ 2017, 996 [LSe] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris})

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 17.

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