Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Neue Rechtsgrundlagen aufgrund der Corona-Pandemie

Wir bündeln für Sie alle familienrechtlich relevanten Gesetze, die aufgrund der Covid-19-Pandemie beschlossen wurden.

Vorabentscheidungsersuchen v. 2.10.2020 – Rs. C-490/20

Das Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien) hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Statusanerkennung einer doppelten weiblichen Elternschaft vorgelegt.

Beschlüsse der 999. Bundesratssitzung am 18.1.2021

Damit steigt das Kinderkrankengeld gesetzlich Versicherter für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Acht Fachorganisationen fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Beibehaltung bewährter Kinderschutzstandards sowie einen hilfeorientierten Kinderschutz.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.11.2020 – XII ZB 394/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 25.11.2020 – XII ZB 394/20. Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

Die bundesweite und kostenfreie Hotline steht seit dem 1.12021 neben heilberuflichem Fachpersonal auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung.

Entlastung für berufstätige Eltern während der Corona-Pandemie

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld soll auch dann bestehen, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut wird. Bis zu 90 % des entfallenen Nettoarbeitslohns werden ausgeglichen.

Ergänzung von GG Art. 6 II

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat gestern einen Regelungstext für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen.

- Redaktionsmeldungen

Der Autor kritisiert u. a., dass die Neuregelung materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Elemente vermische und daher in der Praxis schwer zu handhaben sein werde.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.10.2020 – XII ZB 153/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 21.10.2020 – XII ZB 153/20. Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ, m. Anm. Schneider.