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Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.12.2020 – XII ZB 410/20

1. Der in einer Betreuungssache zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt kann gemäß § 1835 III BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 23.7.2014 – XII ZB 111/14 –, FamRZ 2014, 1629 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

2. Dem Aufwendungsersatzanspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers eines mittellosen Betreuten sind im Rahmen der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Wertgebühren nach § 49 RVG zugrunde zu legen (Fortführung von Senatsbeschluss v. 4.12.2013 – XII ZB 57/13 –, FamRZ 2014, 472 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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