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Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gebilligt

- Gesetzgebung

Länder fordern Nachbesserungen bei Corona-Sonderregelungen

Der Bundesrat hat in seiner 1000. Sitzung am 12.2.2021 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der den Bezug von Elterngeld flexibler gestaltet. Die darin enthaltenen Corona-Sonderregelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug haben, reichen der Länderkammer aber nicht aus. In einer zusätzlichen Entschließung fordern sie daher die Bundesregierung auf, die nur für 2020 geschaffene Möglichkeit der Verschiebung der Elternzeit systemrelevanter Eltern bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

 

Die wesentlichen Inhalte der Gesetzesreform

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht im Übrigen vor:  

  • Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
  • Länger Elterngeld für Eltern von „Frühchen“
  • Einfacheres Verfahren
  • Änderung der Einkommensgrenzen
  • Corona-Sonderregelungen

Das Gesetz soll zu großen Teilen am 1.9.2021 in Kraft treten.

Volltext: BR-Drucks. 81/21 Beschluss des Bundesrates Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

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