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Sozialschutzpaket III: Zusätzliche Unterstützung in der Pandemie

Koalitionsfraktionen legen Gesetzentwurf vor

Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf für ein sogenanntes Sozialschutzpaket III vorgelegt. Dieser ist hier abrufbar. Der Entwurf sieht vor, dass Leistungsberechtigte in der Grundsicherung eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten. Zudem sollen der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag verlängert werden.

 

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Um zu verhindern, dass Menschen in existenzielle Not geraten, sollen die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung mit dem Sozialschutzpaket III bis 31.12.2021 verlängert werden. Damit werden auch weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen. Auch die Vermögensprüfung wird nur eingeschränkt durchgeführt. Zusätzlich soll auch die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende des Jahres verlängert.

Außerdem sollen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung mit einer Einmalzahlung von 150 Euro unterstützt werden. So sollen coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben wie Schutzmasken oder Desinfektionsmittel finanziert werden.

 

Sicherstellungsauftrag und Sonderregelungen für die Mittagsverpflegung

Mit dem Sozialschutzpaket III werden außerdem Sonderregelungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung bis 30.6.2021 verlängert. Dies betrifft die Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Auch der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) gilt bis Ende Juni 2021 weiter. Mit dem SodEG wird die Arbeit sozialer Dienstleister während der Corona-Krise sichergestellt. Das Gesetz bezieht sich auf alle sozialen Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen auf Basis der Sozialgesetzbücher mit Ausnahme des SGBV und des SGBXI erbringen.

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