Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Gesetzgebung

Bundestag beschließt Inflationsausgleichsgesetz

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder steigt auf jeweils 250 Euro. Familien mit niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich zum Sofortzuschlag eine Erhöhung des Kinderzuschlags.

- Pressemitteilungen

Praxisleitfaden zum Download verfügbar

Der Leitfaden richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, Verfahrensbeistände, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

- Pressemitteilungen

Bertelsmann Stiftung veröffentlicht neue Studie

Die Studie zeigt, dass Mehrkindfamilien übergangene Leistungsträger der Gesellschaft sind. Sie brauchen gezieltere Unterstützung.

Anhörung des Familienausschusses am 7.11.2022

Sachverständige: Geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige geht nicht weit genug.

- Redaktionsmeldungen

Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unter anderem Artikel zur IntFamRVG-Novelle nach der Neufassung der EuEheVO und zur Liberalisierung des internationalen Ehe- und Lebenspartnerschaftsrechts des EGBGB.

- Gesetzgebung

Unterrichtung zum Inflationsausgleichsgesetz

Länder fordern Erhöhung des Kindergeldes für das vierte und jedes weitere Kind. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.

- Gesetzgebung

Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf

Mit der Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder wird die Frist für den Abruf der Bundesmittel verlängert.

- Gesetzgebung

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU

Die Bundesregierung berichtet über zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.

Bundesregierung stellt Studien-Ergebnisse vor

Gleich zwei Studien zeigen: Mit guten Hygiene- und Schutzkonzepten können Kitas auch in der Pandemie sicher betrieben werden.

- Gesetzgebung

Bundesregierung will Vorbehalte nicht aufrecht erhalten

Deutschland ist formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 und 44, gegen die es Vorbehalte eingelegt hat, verpflichtet.