Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Der Hinterbliebenengeld erreiche sein Ziel, einen Entschädigungsanspruch für seelisches Leid unterhalb eines medizinisch fassbaren Schockschadens zu schaffen.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 18.1.2024 – 5 C 13.22

Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.9.2023 – 5 StR 200/23

Lesen Sie die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 13.9.2023 – 5 StR 200/23. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 4.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23

Lesen Sie die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Wolfgang Keuter wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 4.

- Entscheidungen Leitsätze

Lesen Sie die Leitsätze zum BFH-Beschluss v. 10.10.2023 – IX R 15/22. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Helmut Borth wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 4.

Bundesfinanzhof, Urteil v. 26.9.2023 – IX R 13/22

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an, wenn zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde.

BMJ legt ersten Vorschlag für eine Reform vor

In nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien soll es einfacher werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen.

BMJ legt ersten Vorschlag für eine Reform vor

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das geltende Recht anzupassen. Nun liefert sie erste Anhaltspunkte, wie dieses Vorhaben aussehen könnte.

Bundesamt für Justiz führt neues IT-Kommunikationssystem ein

In einem weltweit führenden Pilotprojekt mit Schweden wurden Anfang 2024 in ersten Fällen Anträge erfolgreich übermittelt.

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Alexander Schwonberg in Heft 2

Der Autor bespricht in seinem Aufsatz eine Entscheidung des OLG Hamburg zur Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren.