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Wiederholter Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 14.12.2023 – 1 BvR 1889/23

  1. Zur wiederholten einstweiligen Anordnung eines Umgangsausschlusses wegen Umgangsablehnung der 11 und 13 Jahre alten Kinder.
  2. Die für einen lang andauernden Umgangsausschluss geltenden Anforderungen können nicht dadurch umgangen werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung wiederholt kürzere Umgangsausschlüsse erfolgen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Summe zu einem langdauernden Ausschluss (hier: für 2 Jahre und 3 Monate) führen.
  3. Ist der entgegenstehende Kindeswille für eine (fortbestehende) Kindeswohlgefährdung maßgeblich, kommt ein Verzicht auf eine erneute persönliche Anhörung lediglich dann in Betracht, wenn seit der letzten Anhörung nicht viel Zeit vergangen ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 7, m. Anm. Beate Jokisch.

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