Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.7.2016 – XII ZB 488/15

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 2016 zum Widerruf von Vorsorgevollmachten. Lesen Sie die Leitsätze auf famrz.de.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.6.2016 – XII ZB 300/15

Der BGH hat beschlossen: Ein von der Vermögensverwaltung ausgeschlossener Elternteil kann eine Erbschaft im Namen des Kindes nicht ausschlagen.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 142/15

Bundesgerichtshof: Die Bestellung eines Prozesspflegers ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Erscheint in FamRZ 2016, Heft 19

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 490/15

Der BGH zur Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten mit einem geringen Ausgleichswert im Versorgungsausgleich.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 248/15

Neue Entscheidung zur betrieblichen Direktzusage im Versorgungsausgleich: Abzinsungsfaktor kann als Diskontierungszinssatz herangezogen werden.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 11. August 2016

Das Statistische Bundesamt meldet, dass die Einnahmen aus Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahr 2015 stiegen. Mehr dazu auf famrz.de

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 11. August 2016

Das Statistische Bundesamt meldet: Im Jahr 2015 empfingen 5,9 % weniger Studierende und SchülerInnen Leistungen nach BAföG als im Vorjahr.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 9. August 2016

Das statistische Bundesamt veröffentlichte am 9. August 2016 Zahlen zur Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften in Deutschland.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 664/14

Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Versorgungsausgleich: Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen bei betrieblicher Direktzusage.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.6.2016 – XII ZB 52/15

BGH: Das Personenstandsgesetz lässt eine Eintragung wie „inter“ oder „divers“ als Angabe des Geschlechts im Geburtenregister nicht zu.