Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.11.2019 – XII ZB 501/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 20.11.2019 – XII ZB 501/18. Der Volltext der Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen

Aktualisierte Tabellen stehen jetzt unter „Arbeitshilfen“ zur Verfügung

Zum 1.1.2020 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ aktualisiert. Die Familiensenate der OLG haben inzwischen neue Unterhaltsleitlinien veröffentlicht.

- Gesetzgebung

Nur wenige Anbieter digitaler Dienste regeln Vererbbarkeit von Accounts

Das BMJV möchte nun prüfen, wie die Verbraucherfreundlichkeit bei der Vererbung digitaler Werte verbessert werden kann.

- Gesetzgebung

Antwort auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung sei dementsprechend noch nicht abgeschlossen, so die Regierung.

- Redaktionsmeldungen

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FamRZ-Print-Abonnenten aufgepasst: Ab 1.1.2020 erweitern wir Ihr Abonnement um unser Digital-Paket.

- Redaktionsmeldungen

Vorschau auf Beitrag von Holthusen in FamRZ, Heft 2

Der Autor gibt einen Überblick über das Meinungsbild in der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung und entwickelt eigene Lösungsvorschläge.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.11.2019 – XII ZB 118/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 13.11.2019 – XII ZB 118/17. Der Volltext der Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

- Entscheidungen Leitsätze

BGH, Beschluss v. 6.11.2019 – XII ZB 311/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 6.11.2019 – XII ZB 311/18. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 4, m. Anm. Budzikiewicz.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.11.2019 – XII ZB 311/19

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v.27.11.2019 – XII ZB 311/19. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 4, m. Anm. Gomille.

- Gesetzgebung

Geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern sollen nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sein.