Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Mitteilung des statistischen Bundesamts vom 30.06.2016

Das statistische Bundesamt meldet, dass die Zahlen der Geburten, Sterbefällle und Eheschließungen 2015 im Vergleich zum Vorjahr zunahmen.

-

EU-Kommission legt Reformvorschläge für Brüssel IIa-Verordnung vor

Am 30. Juni 2016 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine Reform der Brüssel IIa-Verordnung vorgelegt.

Der kindschaftsrechtliche Teil der Verordnung legt innerhalb der Europäischen Union nicht nur die internationale Zuständigkeit in Kindschaftssachen fest und regelt die Anerkennung und Vollstreckung von Kindschaftsentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten. Auch enthält die Verordnung Regelungen zur Rückführung von Kindern, die widerrechtlich in einen anderen als den Mitgliedstaat verbracht wurden oder dort zurückgehalten werden. Insoweit stärkt die Verordnung den Rückführungsmechanismus nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.

Der Kommissionsvorschlag

Die Verordnung, die bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des EuGH, aber auch des BGH und der deutschen Obergerichte war, soll nun in zahlreichen Punkten reformiert werden. Der aktuelle Kommissionsvorschlag möchte die Verordnung noch effektiver machen: Er beschränkt sich auf den kindschaftsrechtlichen Teil der Verordnung und lässt die scheidungsverfahrensrechtlichen Vorschriften unberührt. Der Vorschlag basiert auf den Arbeiten einer Expertengruppe der Europäischen Kommission, der auch unser Schriftleiter Prof. Dr. Anatol Dutta angehörte.

Der Bericht von Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im internationalen Heft 18/2016 wird auf die wesentlichen Aspekte der Reformvorschläge eingehen. Ein Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zum kindschaftsrechlichen Teil der Brüssel IIa-VO findet sich bei Dutta/Schulz, Erste Meilensteine im europäischen Kindschaftsverfahrensrecht: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Brüssel-IIa-Verordnung von C bis Mercredi, Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2012, 526

Neues internationales Güterrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Auf seiner Sitzung vom 24. Juni 2016 hat der Rat der Europäischen Union die bereits seit Langem erwarteten Güterrechtsverordnungen verabschiedet. Diese enthalten für Ehegatten und eingetragene Partner Vorschriften

  • zur internationalen Zuständigkeit
  • zur Bestimmung des anwendbaren Rechts
  • zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen.

Nach ihrem Anwendungsbeginn werden die Verordnungen nicht nur Art. 15 EGBGB verdrängen, sondern – in ihrem sachlichen Anwendungsbereich – auch die §§ 97 ff. FamFG.

Die Verordnungen wurden im Wege der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit erlassen und werden in 18 Mitgliedstaaten – unter ihnen Deutschland – als unmittelbar anwendbares Recht gelten, das keiner Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber bedarf. Bisher wurden die letzte Fassung der Verordnungen noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. famrz.de informiert Sie, sobald sie der Redaktion vorliegt.

Der Bericht von Prof. Dr. Christian Kohler und Prof. Dr. Walter Pintens im internationalen Heft 18/2016 wird auf die wesentlichen Aspekte der Verordnungen eingehen. Noch für dieses Jahr ist zu beiden Güterrechtsverordnungen ein Überblicksaufsatz in der FamRZ geplant.

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28.06.2016

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung meldet: Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro; ebenso erhöht sich die Rente.

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Vors. Richter am OLG Dr. Hans-Ulrich Maurer in der FamRZ 2016, Heft 15

Der Beitrag von Vors. Richter am OLG Dr. Hans-Ulrich Maurer zum Beschluss des BGH v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14 – erscheint in FamRZ 2016, Heft 15.

Teuerungsrate weiterhin auf niedrigem Niveau

Das Statistische Bundesamt meldet: Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Mai 2016 um 0,1 % höher als im Mai 2015.

Das Statistische Bundesamt meldet: 2016 wurden 0,3% weniger Abtreibungen gemeldet als im Jahr zuvor.

Das Statistische Bundesamt meldet: Die Väterbeteiligung beim Elterngeld hat sich 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte erhöht.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.8.2013 – XII ZB 559/11

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 7.8.2013 – XII ZB 559/11. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2013, Heft 21, m. Anm. Salgo.