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Verwertung eines mangelhaften Gutachtens bei Sorgerechtsentzugsverfahren

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 27.4.2017 – 1 BvR 563/17

1. Zur (hier verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden) Begründung eines Entzugs der elterlichen Sorge für drei fremduntergebrachte Kinder.

2. Auch ein Sachverständigengutachten, das nicht vollständig den notwendigen Anforderungen entspricht, kann verwertet werden, soweit die Entscheidung die Mängel thematisiert, die fachliche Qualifikation des Sachverständigen näher klärt und nachvollziehbar darlegt, inwiefern Aussagen aus dem Gutachten gleichwohl verwertbar sind (hier: Feststellung zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung der Mutter) und zur Entscheidungsfindung beitragen können.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 13.

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