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Keine wirksame Beschränkung der Beschwerde auf Betreuerauswahl

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.4.2017 – XII ZB 100/17

Verbindet der Betroffene seine Beschwerde gegen die Betreuerbestellung mit der Erklärung, dass er sich ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten, nicht jedoch mit einem anderen Betreuer vorstellen könne, ist die Beschwerde nicht wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt (Fortführung von Senatsbeschluss v. 3.2.2016 – XII ZB 493/15 -, FamRZ 2016, 626 [m. Anm. Seifert]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 14.

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