Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Gesetzgebung

Bundesregierung reagiert auf Stellungnahme des Bundesrats

Die Bundesregierung äußerte sich zur Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes. | FamRZ

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 12. Oktober 2016

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, sollen in den folgenden Jahren Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen.

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12. Oktober 2016

Ab 2017 gelten neue Bemessungsgrenzen für die Beiträge der Kranken- und Rentenversicherung. Lesen Sie mehr auf famrz.de

- Pressemitteilungen

Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Zahl minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland ist u.a. ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.8.2016 - VI ZB 40/15

Der Bundesgerichtshof entschied am 16. August über die Natur der Postausgangskiste eines Prozessbevollmächtigten. Erscheint in FamRZ 2016, Heft 23.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 6. Oktober 2016

Das Statistische Bundesamt meldet, dass in der thüringischen Stadt Jena bundesweit am meisten Väter Elterngeld bezogen.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.6.2016 – X ZR 65/14

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Umgang mit einem Formmangel bei einem Schenkungsvertrag. Erscheint in FamRZ, Heft 22.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.8.2016 – XII ZB 531/15

Entscheidung des BGH zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren. Leitsatz erscheint in FamRZ 2016, Heft 22.

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 17.9.2016 – 1 BvR 1547/16

Lesen Sie hier die Leitsätze der FamRZ-Redaktion zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2016 zum Abänderungsverfahren.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.8.2016 – XII ZB 351/15

Der BGH hat entschieden: Ein deutscher Samenspender hat kein Recht auf Feststellung der Vaterschaft für im Ausland aufbewahrte Embryonen.