Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Pressemitteilungen

DAV-Initiativstellungnahme zur Kinderehe

Im Fokus des DAV steht die Diskussion um die Änderung des Eheschließungsrechts. Lesen Sie mehr auf FamRZ.de

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des DAV vom 31. Januar 2017

Der Deutsche Anwaltverein präsentiert seinen Vorschlag zur Reform des Ehegatten- Unterhalts. Lesen Sie die wichtigsten Punkte hier. FamRZ.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.12.2016 – XII ZB 346/15

Der Bundesgerichtshof hat zur Betreuervergütung entschieden. Das Ablegen der ersten jur. Staatsprüfung ist nicht aussagekräftig genug. Mehr auf famrz.de

Dr. Falk Bernau verfasst nicht nur Rechtsprechungsübersichten für die FamRZ sondern wurde nun zum neuen Richter am BGH ernannt.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.12.2016 – XII ZB 346/16

Der BGH hat zur Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung des Betreuers entschieden. Mehr auf famrz.de

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.12.2016 – XII ZB 458/15

Der BGH hat zum qualifizierten Einwilligungsvorbehalt gemäß §1903 III S. 2 BGB und zu der Verhältnismäßigkeit der Anordnung entschieden. Mehr auf famrz.de

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.12.2016 – XII ZB 136/16

Der BGH hat zu der Beauftragung eines Mitgliedes zur Betroffenenanhörung, sowie zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts entschieden. Mehr auf famrz.de

- Redaktionsmeldungen

Familienrechtliche Presseschau Januar 2017

famrz.de sammelt Links zu Medienberichten über familienrechtliche Themen. Diesen Monat: Alleinerziehende, Elterngeld, Co-Parenting

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.12.2016 –XII ZB 345/16

Der BGH hat über den Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB entschieden. Voraussetzungen, Anwendung, Interesse und Umfang des Auskunftsanspruchs.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7.12.2016 – XII ZB 422/15

Der BGH hat über die Abänderung der auf Unterhaltsvereinbarung basierenden Jugendamtsurkunde entschieden. Welchen Grundsätzen es folgt lesen Sie hier.