Beitrag von Heinrich Schürmann in Heft 14
In Heft 14 der FamRZ erscheint der Beitrag „Die Entwicklung des materiellen Unterhaltsrechts nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte im Jahr 2024" von Vors. Richter am OLG a. D. Heinrich Schürmann. Dieser Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht in FamRZ 2024, 1161 ff. {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, an. Heft 14 erscheint am 15.7.2023. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Punktuelle steuerliche Entlastungen, steigende Sozialabgaben
Das Jahr 2024 war im Unterhaltsrecht zunächst geprägt durch deutliche gesetzgeberische Anpassungen, insbesondere die kräftige Erhöhung der Regelbedarfe zu Jahresbeginn, die unweigerlich zu einem sprunghaften Anstieg von Mindestunterhalt und Pauschalen führte. Doch diese Entwicklung flachte schnell ab – im Jahr 2025 sind nur noch marginale Änderungen beim Kindesunterhalt zu verzeichnen.
Wie die Rechtsprechungsübersicht für 2024 zeigt, bewegen sich die finanziellen Rahmenbedingungen im Spannungsfeld zwischen punktuellen staatlichen Entlastungen – etwa durch die Anhebung des Kindergeldes oder der Freibeträge – und gleichzeitigen Belastungen durch steigende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese gegensätzlichen Impulse führen faktisch zu einer Neutralisierung vieler steuerlicher Entlastungen. Reformpolitisch brachte das Jahr 2024 zudem eine Enttäuschung: Weder im Abstammungs-, Kindschafts- noch im Unterhaltsrecht kam es trotz weit fortgeschrittener Vorarbeiten zu konkreten Gesetzesinitiativen. Mit dem Regierungswechsel bleibt offen, ob und wie diese drängenden Reformfelder künftig angegangen werden.
Die Rechtsprechungsübersicht von Heinrich Schürmann gliedert sich in folgende Abschnitte:
- A. Einführung
- B. Einkommen
- I. Einnahmen
- II. Sozialeinkommen
- III. Nutzungswert, Sachbezug
- IV. Fiktives Einkommen
- V. Abzüge vom Einkommen
- C. Verwandtenunterhalt
- I. Minderjährige Kinder
- 1. Bedarf
- 2. Bedürftigkeit
- 3. Leistungsfähigkeit
- 4. Umgang und Wechselmodell
- II. Volljährige Kinder
- III. Ansprüche nach § 1615l BGB
- IV. Elternunterhalt
- I. Minderjährige Kinder
- D. Ehegattenunterhalt
- I. Familienunterhalt
- II. Trennungsunterhalt
- III. Nachehelicher Unterhalt
- 1. Unterhaltsverhältnis
- 2. Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1578 BGB
- 3. Bedürftigkeit, § 1577 BGB
- 4. Leistungsfähigkeit, § 1581 BGB
- 5. Begrenzung und Befristung, § 1578b BGB
- 6. Auskunft und Mahnung
- 7. Verwirkung, §§ 242, 1611, 1579 BGB
- E. Sonstiges