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Beurteilung der Eignung als Betreuer

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.11.2017 – XII ZB 90/17

Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB folgenden Anforderungen erfüllen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 30.9.2015 – XII ZB 53/15 -, ).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 3.

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