Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau Dezember 2017

- Redaktionsmeldungen

Privatscheidungen, Drittes Geschlecht, Ehe für alle, konservierte Embryonen

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Der EuGH erschwert Scheidungen

Süddeutsche Zeitung | Wolfgang Janisch und Dunja Ramadan

Am 20.12. urteilte der EuGH, dass die Rom-III-Verordnung nicht auf Privatscheidungen anwendbar ist. Die Autoren des SZ-Artikels stellen treffend klar, dass die Entscheidung kein „Anti-Scharia-Urteil“ ist, wie in manchen Medien zu lesen war. Stattdessen gebiete sie viel mehr dem gesamteuropäischen Trend zur „Scheidung ohne Gericht“ Einhalt. Und: „Das Urteil reißt in Deutschland nun eine Regelungslücke, weil Rom-III auch hier zum Standard geworden war.“

Das dritte Geschlecht: Für manche Intersexuelle gibt es dringendere Probleme

Neue Zürcher Zeitung | Valerie Zaslawski

Das Urteil sorgte im November für Aufsehen: Das Bundesverfassungsgericht fordert die Möglichkeit der Aufnahme eines dritten Geschlechts ins Geburtenregister. Auch in der Schweiz ist das Thema aktuell. Dort hat eine Nationalrätin ein Postulat eingereicht, das ebenfalls ein drittes, neutrales Geschlecht im Personenstandsregister fordert. Markus Bauer von der Organisation Zwischengeschlecht.org erklärt im Artikel von Valerie Zaslawski, warum ihm das Thema auf die Nerven geht. Viel wichtiger als der Personenstand seien für Betroffene andere Problematiken, wie z.B. Intersex-Genitalverstümmelungen.

Fürchtet euch (nicht)!

Der Standard | Ewa Dziedzic

Auch Österreich hat sie nun, die „Ehe für alle“. Der österreichische VfGH hat mit Entscheidung vom 4.12.2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. In Anbetracht der derzeitigen Lage in Österreich stellt sich die Standard-Autorin Dziedzic allerdings einige Fragen: „Kann das Urteil zur Eheöffnung gekippt werden, wie wird es umgesetzt und nehmen ÖVP und FPÖ das Urteil gar als Anlass, den VfGH schwächen zu wollen?“

Das Baby aus dem Eis

Süddeutsche Zeitung | Nina von Hardenberg

In den USA wurde ein 24 Jahre alter Embryo von einer 26 Jahre alten Mutter ausgetragen. Auch in Deutschland werden Embryonen gespendet und eingesetzt; laut Artikel kamen so in den letzten Jahren geschätzt etwa 100 Kinder zur Welt. Rechtlich geregelt ist die Embryonenspende allerdings nicht. „Das Embryonenschutzgesetz erlaubt es eigentlich nur, Embryonen zu erzeugen, damit eine bestimmte Frau schwanger werden kann.“ Es verbietet allerdings nicht ausdrücklich, dass überzählige Embryonen an eine andere Frau gespendet werden.

Zurück