Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Pressemitteilungen

Bundesfamilienministerium: Handlungsbedarf bleibt bestehen

Das bmfsfj berichtet über die Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf. FamRZ.de!

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.5.2017 – XII ZB 536/16

Lesen Sie die Leitsätze des BGH zur Einholung und Verwertbarkeit eines SV- Gutachtens bei Verweigerung der Befragung und Untersuchung. Mehr auf FamRZ.de!

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.5.2017 – XII ZB 126/15

Lesen Sie die Leitsätze des BGH zum Personenstandsrecht. Reiseausweise für Ausländer bedürfen einer eigenen Identitätsaufklärung des Gerichts. FamRZ.de

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.5.2017 – XII ZB 18/17

Lesen Sie den Leitsatz des BGH zur Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung. Mehr finden Sie auf FamRZ.de!

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.5.2017 – XII ZB 495/16

Lesen Sie den Leitsatz des BGH zur Grenze der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes. Mehr auf FamRZ.de!

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.5.2017 – XII ZB 310/13

Lesen Sie den Leitsatz des BGH zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich. FamRZ.de!

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.5.2017 – XII ZB 546/16

Der BGH hat zur Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen entschieden. Lesen Sie den Leitsatz dazu auf FamRZ.de.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.5.2017 – XII ZB 62/17

Der BGH hat entschieden, dass ein Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot auch nach Fristende geahndet werden kann. Mehr auf FamRZ.de!

Heute im Bundestag Nr. 378 vom 20.05.2017

Experten äußern in der öffentlichen Anhörung überwiegend Kritik am geplanten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Lesen Sie mehr auf FamRZ.de!

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge der Grünen ab

Missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs der Grünen sei nicht gegeben.