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Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern 2017 bei 21 %

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 15.3.2018

Im Jahr 2017 blieb der allgemeine Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der unbereinigte Gender Pay Gap – in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,59 Euro 21 % weniger als Männer (21,00 Euro). 

Nach wie vor bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. Der unbereinigte Gender Pay Gap ist im früheren Bundesgebiet im Jahr 2017 um einen Prozentpunkt auf 22 % gesunken, während er in den neuen Ländern mit 7 % unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich ein langsamer aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap.

 

Bereinigter Gender Pay Gap beträgt nur 6 %

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2014 vor. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2017 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. 

Durch die genannten Ursachen können rund drei Viertel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten erklärt werden. Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6 % weniger als Männer.

Hier muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen. 

 

Quelle: Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 15.3.2018

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