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Kindesentführungen ins Ausland

- Pressemitteilungen

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion

Die Chancen für eine erfolgreiche Rückführung von ins Ausland entführten Kindern sind einzelfallabhängig. Das schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz namens der Bundesregierung in der Antwort (19/1131) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/843). Zudem stehe die Entscheidung hierüber im konkreten Fall ausschließlich den zuständigen Gerichten beziehungsweise Behörden des jeweiligen Staates zu, in dem sich das Kind befindet, weil die konkrete Umsetzung des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) den jeweiligen Vertragsstaaten obliege. Eine generelle Erfolgseinschätzung von Rückführungsverfahren könne durch die Bundesregierung daher nicht abgegeben werden.

 

AfD fragte schon das zweite Mal

In der Antwort wird auf eine Studie verwiesen, der zufolge global etwa 50 Prozent aller HKÜ-Anträge mit der Rückführung der Kinder abgeschlossen werden können. Indes seien der Bundesregierung auch Fälle bekannt, in denen entführte deutsche Kinder im Ausland verschwunden sind oder in denen die Behörden des Entführungszielstaates die Suche und Zugänglichmachung des entführten Kindes für den zurückgelassenen Elternteil verweigern.

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (19/329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (19/200) zu diesem Thema. Aus Sicht der Fragesteller wich die Bundesregierung in ihrer ersten Antwort in einigen Punkten einer konkreten Beantwortung aus.

Quelle: Kurzmeldung des Deutschen Bundestages (hib) vom 14.3.2018

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