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Beiträge zur neuen Düsseldorfer Tabelle in FamRZ 2018, Heft 6

- Redaktionsmeldungen

Wolgemuth und Borth thematisieren die Auswirkungen der Änderungen

Die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle wurde am 6.11.2017 bekanntgemacht; sie gilt seit 1.1.2018 – seitdem wird Kritik daran laut, sowohl in den Medien als auch in familienrechtlichen Fachzeitschriften. Der Grund: Die für die Bedarfsbestimmung maßgeblichen Einkommensgruppen wurden erhöht. Die Tabelle beginnt ab 1.1.2018 mit der Einkommensgruppe „bis 1.900 €“ statt bisher „bis 1.500 €“. Dies führt dazu, dass sich der Tabellenunterhalt trotz der Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder gemäß § 1612a I, IV BGB teilweise erheblich mindert, so die Kritiker. In , widmen sich Helmut Borth und Dr. Gisela Wohlgemuth, Richterin am OLG, dem Thema.

 

Wohlgemuth: neue Düsseldorfer Tabelle ist „kein großer Wurf“

Wohlgemuth nennt die neue Düsseldorfer Tabelle „keinen großen Wurf“ und rügt die mangelnde Begründung der Änderungen. „Gerade wenn das Kind als schwächstes Glied der Unterhaltskette einseitig benachteiligt wird, bedarf es mehr als pauschaler Erwägungen,“ schreibt sie. In ihrem Beitrag geht die Autorin zunächst ausführlich darauf ein, wie die Verschlechterungen beim Kindesunterhalt durch die Veränderungen der Einkommensgruppen sowie durch die Festschreibungen des Volljährigenunterhalts entstehen. Anschließend beantwortet sie die Frage, ob die Verschlechterungen systemimmanent oder vermeidbar sind. Ihr Fazit ist unter anderem, dass die Düsseldorfer Tabelle eben nur als Richtlinie zu verstehen sei. „Um im konkreten Fall zu einem angemessenen Ergebnis zu kommen, sind dem Anwender Abweichungen unbenommen.“

 

Borth: es gibt Möglichkeiten zur Vermeidung geringerer Unterhaltsbeträge

Der Beitrag von Borth setzt sich damit auseinander, ob die Verminderung des Unterhalts mit der Systematik der §§ 1610, 1612a BGB in Einklang zu bringen ist. Der Autor beschreibt, welche Möglichkeiten zur Vermeidung geringerer Unterhaltsbeträge bestehen. Ferner geht er auf die praktischen Auswirkungen bei laufenden Verfahren sowie Abänderungsverfahren ein.

Die Beiträge zur neuen Düsseldorfer Tabelle lesen Sie in FamRZ 2018, Heft 6. Dieses erscheint am 15.3.2018. Als Abonnent von FamRZ-digital können Sie die Artikel noch am Erscheinungstag abrufen. Noch nicht registriert?

 

Die neue Düsseldorfer Tabelle in der FamRZ:

Abdruck der vollständigen Tabelle in

Kommentar Denkhaus "Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2018" in

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