Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Pauschalierter Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist erbrechtlich zu qualifizieren

- Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 1.3.2018 – Rs. C-558/16: Mahnkopf

Art. 1 I EuErbVO ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 8, m. Anm. Fornasier, auf Vorlage des KG, .

Zurück