Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 1.3.2018 – Rs. C-558/16: Mahnkopf
Art. 1 I EuErbVO ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 8, m. Anm. Fornasier, auf Vorlage des KG, FamRZ 2017, 64.